- Geltungsbereich dieses Dokuments
Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze des verantwortungsvollen Spielens, die in der Spielbank Trier Anwendung finden. Es richtet sich an alle Personen, die die Spielräume der Spielbank Trier besuchen oder beabsichtigen, diese zu besuchen. Die nachfolgenden Regelungen gelten für den Standort Porta-Nigra-Platz 1 (im Mercure), 54292 Trier, Deutschland.
Die Spielbank Trier ist ein stationäres Spielkasino und unterliegt den geltenden deutschen Glücksspielvorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Voraussetzung für den Betrieb und für den Zugang zu den Spielbereichen.
2. Mindestalter und Zugangskontrolle
2.1 Mindestalter
Der Zutritt zu den Spielbereichen der Spielbank Trier ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren wird der Zugang zu allen Spielräumen verweigert. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme.
2.2 Ausweispflicht
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen ist jede Person vor dem Betreten der Spielräume verpflichtet, ein gültiges Lichtbilddokument vorzulegen, das in Deutschland anerkannt ist. Zulässige Dokumente sind insbesondere:
- Personalausweis (Bundesrepublik Deutschland)
- Reisepass
Dokumente, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden nicht akzeptiert. Die Spielbank Trier behält sich vor, den Zutritt zu verweigern, wenn kein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wird.
2.3 Eintrittsentgelt
Für den Zutritt zu den Spielbereichen wird ein Eintrittsentgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts ist vor Ort ersichtlich. Das Eintrittsentgelt ist kein Bestandteil des Spielkapitals und wird nicht erstattet.
3. Grundsätze des verantwortungsvollen Spielens
3.1 Allgemeine Grundsätze
Glücksspiel ist eine Freizeitaktivität, die mit finanziellen Risiken verbunden ist. Von allen Besuchern wird erwartet, dass sie sich dieser Risiken bewusst sind und ihr Spielverhalten eigenverantwortlich gestalten.
Folgende Grundsätze gelten für alle Besucher:
- Glücksspiel darf ausschließlich mit finanziellen Mitteln betrieben werden, deren Verlust ohne persönliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigung getragen werden kann.
- Glücksspiel ist keine Methode zur Erzielung von Einkommen oder zur Begleichung von Schulden.
- Spielentscheidungen sollten nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen getroffen werden, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen.
3.2 Anzeichen problematischen Spielverhaltens
Bestimmte Verhaltensweisen können auf ein problematisches Spielverhalten hindeuten. Dazu zählen unter anderem:
- Verlust der Kontrolle über die aufgewendete Zeit oder das eingesetzte Geld
- Fortgesetztes Spielen trotz wiederholter Verluste mit dem Ziel, Verluste auszugleichen
- Vernachlässigung beruflicher, familiärer oder sozialer Verpflichtungen aufgrund des Spielverhaltens
- Aufnahme von Schulden zur Finanzierung des Spielbetriebs
- Verheimlichung des Spielverhaltens gegenüber Angehörigen oder Dritten
Personen, die eines oder mehrere dieser Merkmale bei sich feststellen, sollten ihr Spielverhalten überprüfen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
4. Selbstschutzmaßnahmen
4.1 Eigenverantwortliche Begrenzung
Besucher der Spielbank Trier haben die Möglichkeit, ihr Spielverhalten durch eigene Maßnahmen zu begrenzen. Dazu gehört insbesondere die eigenverantwortliche Festlegung von Zeit- und Geldlimits vor dem Betreten der Spielräume.
4.2 Selbstsperre und Fremdsperre
Im Rahmen der deutschen Glücksspielregulierung besteht die Möglichkeit, eine Selbstsperre zu beantragen. Eine Selbstsperre führt dazu, dass der gesperrten Person der Zutritt zu den Spielbereichen verweigert wird. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen Fremdsperren durch berechtigte Dritte oder durch die zuständige Behörde veranlasst werden.
Informationen zur Beantragung einer Selbstsperre sind in der Spielbank Trier vor Ort erhältlich. Die Spielbank Trier ist verpflichtet, gesperrten Personen den Zutritt zu den Spielräumen zu verweigern.
4.3 Überregionale Sperrsysteme
In Deutschland existieren überregionale Sperrsysteme, die den Zugang zu Spielkasinos bundesweit regulieren können. Die Spielbank Trier ist verpflichtet, die Vorgaben dieser Systeme zu beachten und gesperrten Personen den Zutritt zu verweigern.
5. Externe Beratungs- und Hilfsangebote
Personen, die Unterstützung bei problematischem Spielverhalten suchen, wird die Inanspruchnahme unabhängiger Beratungsangebote empfohlen. In Deutschland stehen insbesondere folgende Anlaufstellen zur Verfügung:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Telefonische Beratung unter 0800 1 37 27 00 (kostenfrei, täglich erreichbar)
- Caritas, Diakonie und weitere anerkannte Suchtberatungsstellen in der Region Trier
Diese Angebote sind unabhängig von der Spielbank Trier und werden in diesem Dokument ausschließlich als Hinweis aufgeführt. Die Spielbank Trier übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Leistungen externer Stellen.
6. Pflichten der Spielbank Trier
Die Spielbank Trier ist verpflichtet:
- den Zutritt auf Personen ab 18 Jahren zu beschränken und die Ausweispflicht durchzusetzen
- gesperrten Personen den Zutritt zu verweigern
- Hinweise auf Spielerschutz und Beratungsangebote bereitzustellen
- die geltenden deutschen Glücksspielvorschriften einzuhalten
7. Kontakt
Für Fragen zum Spielerschutz oder zur Beantragung einer Selbstsperre können sich Besucher an die Spielbank Trier wenden:
Spielbank Trier
Porta-Nigra-Platz 1 (im Mercure)
54292 Trier
Deutschland
Telefon: +49 651 260 76
Website: spielbank-trier.de
Anfragen zum Spielerschutz werden vertraulich behandelt.
